CVA - Maklerservice -- Kfz Versicherung

Kraftrad-Haftpflichtversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Kraftrad-Haftpflichtversicherung dient vorrangig der Entschädigung von geschädigten Unfallgegnern sowie auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Ein Nachweis über den Abschluss dieser Pflichtversicherung ist notwendig, um ein Kraftrad zulassen zu können.
Da eine Kraftrad-Haftpflichtversicherung ausschließlich für den Schaden des Unfallgegners aufkommt, nicht aber für den am eigenen Kraftrad, empfiehlt sich eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Kaskoversicherung.

Bei Kaskoversicherungen für Krafträder gibt es genaue Differenzierungen. Es wird unterschieden zwischen:

  • Mofa
  • Leichtkraftrad
  • Krafträder oder Roller bis 50 ccm
    oder bis 11 kW (15 PS)
  • Motorrad oder Roller bis 125 ccm
  • Motorrad

Teilkasko - Vollkasko

Natürlich haben Sie auch bei der Kraftrad-Versicherung die Möglichkeit, zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung zu wählen.
Allerdings gibt es bei dieser Versicherungsgruppe auch die Alternative einer halbjährigen Versicherung für die schönen Tage.
Um ein auf Sie zugeschnittenes, kostengünstiges Angebot unterbreiten zu können, nehmen Sie bitte persönlich Kontakt mit uns auf.


 
  • Mai 2012

    Versicherungen für Privatpersonen

    Ein Haftpflicht Vergleich lohnt sich also... weiter


  • Mai 2012

    Ist die Riester Rente sinnvoll?

    Die Frage welche sich in Zusammenhang mit der Riester... weiter


  • Mai 2012

    Gibt es eine Sichere Geldanlage?

    In Zeiten von Eurokrise und nahezu täglich neuen Finanzmeldungen... weiter


  • Mai 2012

    Die privaten Pflegezusatzversicherungen

    Um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ... weiter