Tierhalterhaftpflicht
Die Haftungsgrundlage
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen", so der Wortlaut des § 833 Satz1 BGB.
Da von Verschulden keine Rede ist, haften Tierhalter bereits dann, wenn ohne eigenes Verschulden durch das Verhalten des Tieres ein Schaden verursacht wurde. Man spricht hierbei von der sog. Gefährdungshaftung.
Für den eben aufgeführten Tatbestand gibt es eine extra Haftpflichtversicherung. Es wird allerdings nach einem System versichert, welches der Zoologie nachempfunden wurde. So entsteht eine Differenzierung zwischen Haustieren, gezähmten Tieren und wilden Tieren. Zahme Tierarten, die vom Menschen in seinem Bereich gehalten werden, gehören zu den Haustieren.
Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen, Hamster, usw. sind also durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und dergleichen muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen, um gegen Haftpflichtansprüche abgesichert zu sein.
Rehe, Affen und Bienen, die im Winter durch ständige Fütterung an den Menschen gewöhnt werden, gehören zu den gezähmten wie zu den wilden Tierarten und bedingen zur Abdeckung des daraus entstehenden Haftpflichtrisikos ebenfalls einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Wenn Sie ein Tier besitzen, welches nicht in den drei Kategorien mit aufgeführt ist, dann informieren wir Sie gerne über die Einordnung in eine Versicherungsgruppe. Bei einigen Versicherungen ist es möglich, gewisse Tiere auch prämienfrei oder gegen Zuschlag in die Privathaftpflichtversicherung mit aufzunehmen.
Ist Ihr Hund auch im Ausland versichert?
Mittlerweile werden in fast jeden guten Versicherungsschutz von vorne herein mögliche vorkommende Schadensereignisse mit einbezogen – so auch ein etwaiger Auslandsaufenthalt. Dieser darf dann in der Regel aber nicht länger als ein Jahr dauern. Sie sollten darauf achten, dass für den Auslandsaufenthalt alle rechtlichen Formalitäten erfüllt sind (Impfungen, Pässe, etc.).
Vorsorgeversicherung bei neuen Tieren
Für neu entstehende Risiken, z. B. durch die Anschaffung eines Hundes, besteht - mit eingeschränkten Deckungssummen - ein vorläufiger Versicherungsschutz im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung; dies gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit Ihres Versicherungs-Vertrages.
Das heißt, dass Ihr neuer Hund erst einmal mitversichert ist. Dieser Grundsatz der Vorsorgeversicherung bezieht sich nicht nur auf Tiere, sondern auf fast alle Haftpflichtrisiken, die später neu hinzukommen, allerdings gibt es hier Ausnahmen und Unterschiede, so dass eine umfassende Beratung empfehlenswert ist.
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