Investmentanteilscheine

Die Haftungsgrundlage

Investmentanteilsscheine (Investmentzertifikate) sind nach deutscher Rechtssprechung Wertpapiere im eigentlichen Sinn und verbriefen die Anteile an einem Investmentfonds.




a) Grundlagen

Um Miteigentümer am Fondsvermögen zu werden, muss der Anleger Anteilsscheine erwerben, wobei sich sein Anteil nach der Anzahl der gekauften Scheine richtet.
Eine Investmentfondsbeteiligung bekommt für den Anleger den Charakter eines gemanagten Depots.

b) Investmentfonds - Der Markt

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über Anbieter von Investmentfonds und die in Deutschland angebotenen Investmentfonds-Typen bieten:

  • Anbieter
    Investmentfonds können in Deutschland von nationalen und internationalen Investmentgesellschaften angeboten werden.

    1. Deutsche Investmentgesellschaften sind orientiert am Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und haben den Status von Kreditinstituten.

    2. Internationale Investmentgesellschaften können beispielsweise als Tochtergesellschaften deutscher Kreditinstitute im europäischen Ausland agieren und somit organisatorisch deutschen Gesellschaften gleichen. Je nach gewähltem Land können allerdings große gesetzliche Unterschiede bestehen.



  • Angebotene Fondstypen

    1. Offene Fonds
    In Deutschland entsprechend den Vorschriften des KAGG aufgelegte Wertpapierfonds sind regelmäßig offene Fonds, d. h. der jeweilige Anleger kann jederzeit neue Anteile erwerben, und die Fondsgesellschaft hat die Möglichkeit, die Ausgabe der Anteile auszusetzen, komplett einzustellen oder ggf. zeitweise zu beschränken.

    2. Geschlossene Fonds
    Investmentfonds können im Rahmen des KAGG vom April 1998 als geschlossene Fonds gehandhabt werden, wobei sich der Anleger als Aktionär an Investmentaktiengesellschaften beteiligt. Diese Möglichkeit besteht in Deutschland in Form geschlossener Immobilienfonds.

    3. Publikumsfonds und Spezialfonds
    Publikumsfonds unterliegen ebenfalls dem KAGG; Anteile können durch jeden erworben werden. Die Anteile von Spezialfonds allerdings sind auf bestimmte Anleger (z. B. Versicherungsunternehmen oder Sozialversicherungsträger) zugeschnitten und werden somit nicht der breiten Öffentlichkeit angeboten.




 
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