Riester-Rente

Seit 2002 wird die private Altersvorsorge, mit einer pauschalen Zulage, staatlich gefördert. Nach der Meinung vieler Experten, ist die Riester-Rente gerade für Menschen mit einem geringen oder mittleren Einkommen empfehlenswert. Sie sollten jedoch in der Lage sein, monatlich vier Prozent Ihres Bruttogehaltes zu sparen.



Infos zur Riester-Rente Förderung des Staates

 

  • In den Jahren 2004 und 2005 bekommen Sie 76 € zu Ihren Rentenersparnissen dazu. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es nochmals 92 € aus der Staatskasse.
  • Von 2006-2008 wird Ihnen der Staat 114 € dazu geben.
  • Ab 2008 gibt es dann den Endbetrag von 154 € jährlich zu Ihren Rentenersparnissen dazu.

 

Diese Rentenreform hat das Ziel einer zukunftsfähigen Altersvorsorge und soll auf die demografische Entwicklung vorbereiten. So soll eine langfristige bezahlbare und sichere Altersvorsorge entstehen. Die Beitragszahler dürfen nicht finanziell überlastet werden und das Rentenniveau muss in Zukunft auf einem ausreichendem Standard gehalten werden.



Das Altersvermögensgesetz regelt folgende Bereiche:

Durch eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, die Sie zusätzlich aufbauen, stellen Sie Ihre Alterssicherung auf eine breitere finanzielle Grundlage. Durch Entgeltumwandlung mit sofortiger gesetzlicher Unverfallbarkeit können Sie Ihren erreichten Lebensstandard im Alter beibehalten. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) wurde erweitert. Der individuelle Anspruch des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung mit sofortiger gesetzlicher Unverfallbarkeit wurde mit aufgenommen. Es wird eine bedarfsorientierte Grundsicherung eingeführt, damit unwürdige Armut im Alter verhindert werden kann. Als Versicherter bekommen Sie künftig jährlich Informationen über den Stand ihrer Rentenanwartschaften zugesandt.

Im zustimmungsfreien Altersvermögensergänzungsgesetz sind nachstehende Bereiche geregelt:

Um ein einheitliches Rentenniveau für die heutigen Rentner und Rentnerinnen und die Rentenzugänge zu gewährleisten wurde die Anpassungsformel verändert. Die Rentenanpassung orientiert sich wieder an der Lohnentwicklung.

Die Witwen- und Witwerrenten werden abgeändert und um eine Kinderkomponente ergänzt. Die Pflichtbeitragszeiten können in den ersten 10 Lebensjahren Ihres Kindes um 50% höher als nach geltendem Recht bewertet werden. Als Ehegatte bekommen Sie die Möglichkeit Ihre in der Ehe gemeinsamen erwirtschafteten Rentenansprüche untereinander aufzuteilen.

Die Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung jüngerer Versicherter mit teilweise lückenhaften Erwerbsverläufen wurde durchgeführt.

Es findet eine Übertragung der für die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehenen Reformmaßnahmen auf die Alterssicherung der Landwirte statt. Nach einem anschließendem Gesetzesvorhaben wurde die wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtenversorgung ebenfalls mit aufgenommen.

Gleichberechtigung nun auch bei der Riester-Rente (Unisex-Tarife)

Ab 2006 gibt es Sie, die Gleichberechtigung bei der Riester-Rente. Eine neu eingebrachte Regelung würde kaum einen größeren bürokratischen Aufwand mit sich bringen.

Die Einführung der so genannten Unisex-Tarife, welche einen einheitlichen Preis für beide Geschlechter vorsehen, verpflichtet alle Versicherer nur noch Unisex-Tarife anzubieten.

Aufgrund der höheren Lebenserwartung bei Frauen werden sie derzeit in einen höheren/teureren Tarif eingestuft, so bekommen sie bei denselben Eigenbeiträgen und staatlichen Zulagen weniger monatliche Rente als Männer.



Änderung in der Riester-Rente

  • Unisex-Tarife ab 2006
  • bis zu 30% Teilkapitalauszahlung
  • Vertriebs-, Verteilungs- und Abschlusskosten auf 5 Jahre
  • abfindbare Kleinstbetragsrenten
  • Zertifizierungskriterien werden von 11 auf 5 reduziert z.B.:
    Wegfall der Notwendigkeit laufender Beitragszahlung
  • Dauerzulageantrag - der Anbieter kann eine Zulage beantragen
  • Einheitlicher Sockelbetrag von 60 €, unabhängig von der Kinderzahl

 

 
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